…das Merkblatt „Reisekosten“ wurde aktualisiert!

Die Änderungen betreffen die folgenden Teile des Merkblattes:

Allgemeines

  • Neben der schriftlichen/telefonischen Umsetzung von Tätigkeiten ist insbesondere die Umsetzung mithilfe digitaler Kommunikationsmittel der Dienstreise grundsätzlich vorzuziehen. Kommen Alternativen nicht in Betracht, ist die Zahl der Teilnehmenden und die Dauer der Dienstreise auf das notwendige Maß zu beschränken.
  • Reisekosten, die durch umweltverträgliches und nachhaltiges Reisen entstehen, sind nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz erstattungsfähig. Hierzu zählen beispielsweise die Nutzung der Bahn und die Übernachtung in umweltfreundlichen Hotels.

Öffentlicher Personennah- und Fernverkehr

  • Die Ausgaben für Bahnreisen werden auch dann erstattet, wenn sie höher sind als die Ausgaben für ein anderes Reisemittel. Höhere Kosten können nicht nur bei den Fahrtkosten, sondern auch durch zusätzliche Übernachtungskosten oder zusätzliches Tagegeld entstehen.

Mietwagen

  • Vorzugsweise soll ein Elektrofahrzeug angemietet werden.

Kleine Wegstreckenentschädigung

  • Als Kraftfahrzeug gelten auch Elektrofahrräder und Elektroscooter, die der Versicherungspflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen

Das komplette Merkblatt kann im Dowonloadbereich eingesehen werden. Für Fragen und Hilfestellungen steht die Koordinierungs- und Fachstelle gerne zur Verfügung.

Demokratie aktiv mitgestalten – neue Broschüre für Jugendliche und ihr Engagement

Bereits jetzt engagiert sich eine Vielzahl an Jugendlichen innerhalb der Gesellschaft und auf politischer Ebene. Sie haben ihre eigenen Vorstellungen von der Zukunft, wollen diese mitgestalten und setzen dabei viele ihrer Ideen erfolgreich um. Genau dieses Engagement unterstützt „Demokratie leben!“ indem das Bundesprogramm eine Vielzahl an Projekten fördert, in denen Jugendliche sich einbringen. Sie lernen dabei demokratische Prozesse zu gestalten, sich gegen demokratie- und menschenfeindliche Phänomene einzusetzen und selbstwirksam zu sein.

Wie setzen sich Jugendliche für ihre Belange ein? Wie können sie sich in Projekten engagieren und ihre Zukunft aktiv mit-gestalten? Die neue Broschüre „Demokratie braucht Dich!“ bietet zu diesen Fragen einen inspirierenden Einblick.

Bericht bestätigt Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Demokratieförderung

Das Bundeskabinett hat den Zweiten Bericht über Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention beschlossen. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Programme wichtige Beiträge zur Förderung der Demokratie leisten.

Weitere Informationen gibt es auf der „Demokratie leben!“ Website bzw. den Bericht einfach anklicken:

https://www.demokratie-leben.de/das-programm/hintergrund/arbeit-und-wirksamkeit-der-bundesprogramme-zur-extremismuspraevention

Informations- und Beratungsguide

Die Koordinierungs- und Fachstelle ist wegen der Corona-Pandemie nur telefonisch oder per E-Mail zu erreichen.

Wir nutzen den Zeitraum unter anderem, um den Informations- und Beratungsguide zu aktualisieren. In das Onlineangebot haben wir die 14  Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerke zu den Programmbereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ aufgenommen und direkt verlinkt.

…womöglich sind die Informationen über Träger und Themenfelder für die zukünftige Projektarbeit vor Ort interessant.

Die „Partnerschaft für Demokratie Coswig“ startet in die neue Förderperiode

Die Partnerschaft für Demokratie ist ein Zusammenschluss der Städte und Gemeinden Coswig, Diera-Zehren, Moritzburg, Niederau, Radebeul, Radeburg und Weinböhla. Die Gemeinde Klipphausen ist ganz aktuell unserer Partnerschaft beigetreten.

In der vorigen Woche wurden die Mitglieder des Begleitausschusses der „Partnerschaft für Demokratie“ für die neue Förderperiode 2020 bis 2024 berufen. Im Namen der Stadt Coswig, die das Projekt für alle beteiligten Kommunen betreut, berief der Oberbürgermeister, Herr Thomas Schubert, die Mitglieder.

Der Begleitausschuss ist ein Gremium, welches sich mit den eingegangenen Projektanträgen beschäftigt und über die Unterstützung mitbestimmt. Gefördert werden konkrete Maßnahmen und Projekte von Vereinen mit dem Ziel, die Demokratie zu stärken, die Vielfalt zu fördern und dem Extremismus vorzubeugen. Zur Umsetzung dieser Ziele können sich Vereine mit konkreten Projekten bewerben.

Insgesamt stehen in Coswig in diesem Jahr Fördergelder vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Freistaat Sachsen in Höhe von 138.000 € für die Projektförderung zur Verfügung. Die Gelder kommen den Projekten, dem Jugendforum, der Koordinierungs- und Fachstelle sowie der Öffentlichkeitsarbeit zugute.

Es gibt viele Initiativen und Vereine im Landkreis, die sich um die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt Sorgen machen und sich daher sehr stark in ihren Kommunen engagieren.


Die Anwesenden der 1. Begleitausschusssitzung am 26. Febrauar 2020:
von links: Herr Jörg Hänisch Bürgermeister Gemeinde Moritzburg, Christiane Böttger Coswig – Ort der Vielfalt e.V.; Marco Kunze Bürgerinitiative Bahnemission Elbtal e.V.; Anja Jähnigen Gemeindeverwaltung Klipphausen; Frau Jutta Kochta – Moritzburg; Herr Mike Schlagowsky Stadtverwaltung Coswig; Herr Thomas Schubert Oberbürgermeister Stadt Coswig, Frau Elke Freitäger KIZ Treff Weinböhla e.V.; Mandy Thielemann Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft, Frau Petra Seipolt – Kreisjugendring Meißen e.V.; Sascia Dürr Jugendforum Landkreis Meißen.

Begleitausschusssitzung am 26.02.2020

Die nächste Sitzung des Begleitausschusses findet am 26. Februar statt. Förderanträge mit einem Volumen über 1001,–€ sollten der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) baldigst vorliegen, damit diese in der kommenden Sitzung bearbeitet werden können.

Anträge für Kleinprojekte bis 1000,–€ können jederzeit eingereicht bei der KuF eingereicht werden.

Die überarbeiteten Antragsformulare für das Förderjahr 2020 stehen im Downloadbereich zur Verfügung.