Termine Begleitausschuss 2023

Die Sitzungen des Beirates für das kommende Jahr sind wie folgt geplant:

  • 25. Januar
  • 30. März
  • 28. Juni
  • 28. September (Bedarfstermin)
  • 29. November

Bitte beachten: Großanträge (über 1000 €) sind mindestens 4 Wochen vor der BgA-Sitzung bei der Koordinierungs- und Fachstelle in Coswig einzureichen!

Die aktuellen Informationen und Antragsformulare 2023 zur Projektförderung sind hier zu finden:

Erweiterung der Ausstellung „RECHTSaußen – MITTENdrin?“

Die Partnerschaft erweitert bzw. aktualisiert die Ausstellung um neue Themengebiete (Roll-Ups) beispielsweise „Flucht und Migration“, „Antiziganismus“, „Wie man Manipulationen im Internet erkennen kann“ oder „Gruppierungen im rechtsextremen Milieu“. Unsere Partnerschaft hat zusätzlich zwei Roll-Ups zu den Themengebieten Islamismus und Salafismus erarbeitet. Derzeit umfasst die Ausstellung damit insgesamt 28 Roll-Ups. 

Das Demokratiezentrum Hessen/ beratungsNetzwerk hessen hat uns die Ausstellung „RECHTS außen – MITTEN drin?“ bereits vor längerem überlassen.

Die Ausstellung kann weiterhin über den Online-Ausleihkalender reserviert werden.

Antiziganismus erklärt auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung –> Antiziganismus | bpb.de. Diese Themenseite bündelt Angebote zum Thema Antiziganismus.

Das Projekt wird gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ sowie vom Freistaat Sachsen.

Fördergelder für Vereine von der Partnerschaft für Demokratie!

Die Große Kreisstadt Coswig und die Kommunen Diera-Zehren, Klipphausen, Moritzburg, Niederau, Radebeul, Radeburg und Weinböhla fördern mit Unterstützung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auch in diesem Jahr wieder Projekte.

Die Projekte dienen dazu, Demokratie in der Gesellschaft zu stärken, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen. Im Mittelpunkt stehen Kinder und Jugendliche und alle Bürger:innen der beteiligten Städte und Gemeinden.

Gefördert werden können u.a.: Bildungs-, Wissens,- Kreativ- oder Medienprojekte; Musikworkshops oder Kulturveranstaltungen; (Re)aktivierungsprojekte zur Stärkung des Vereinslebens und/oder zur Wertschätzung des Ehrenamtes in Vereinen und Initiativen, Feste zur Gewinnung von neuen Vereinsmitgliedern; Freizeit-, Begegnungs- und Austauschtreffen von Jugendvereinen, interkulturelle Aufklärungs-, Begegnungsprojekte aber auch Beteiligungsprojekte für Kinder im Kita- und Hortbereich.

Vieles ist denkbar! Sprechen Sie uns an.

Der Antragsteller muss ein gemeinnütziger Verein sein. Projekte werden in der Regel bis zu 3.000 € unterstützt. Vorhaben kleineren Ausmaßes werden zeitnah und unbürokratisch mit bis zu 1.000 € unterstützt.

Anträge können ab sofort eingereicht werden.

Alle notwendigen Informationen und Antragsformulare sind hier zu finden -> KLICK

Die Mitarbeiter:innen der Koordinierungs- und Fachstelle stehen für Interessierte nach Absprache persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

…das Merkblatt „Reisekosten“ wurde aktualisiert!

Die Änderungen betreffen die folgenden Teile des Merkblattes:

Allgemeines

  • Neben der schriftlichen/telefonischen Umsetzung von Tätigkeiten ist insbesondere die Umsetzung mithilfe digitaler Kommunikationsmittel der Dienstreise grundsätzlich vorzuziehen. Kommen Alternativen nicht in Betracht, ist die Zahl der Teilnehmenden und die Dauer der Dienstreise auf das notwendige Maß zu beschränken.
  • Reisekosten, die durch umweltverträgliches und nachhaltiges Reisen entstehen, sind nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz erstattungsfähig. Hierzu zählen beispielsweise die Nutzung der Bahn und die Übernachtung in umweltfreundlichen Hotels.

Öffentlicher Personennah- und Fernverkehr

  • Die Ausgaben für Bahnreisen werden auch dann erstattet, wenn sie höher sind als die Ausgaben für ein anderes Reisemittel. Höhere Kosten können nicht nur bei den Fahrtkosten, sondern auch durch zusätzliche Übernachtungskosten oder zusätzliches Tagegeld entstehen.

Mietwagen

  • Vorzugsweise soll ein Elektrofahrzeug angemietet werden.

Kleine Wegstreckenentschädigung

  • Als Kraftfahrzeug gelten auch Elektrofahrräder und Elektroscooter, die der Versicherungspflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen

Das komplette Merkblatt kann im Dowonloadbereich eingesehen werden. Für Fragen und Hilfestellungen steht die Koordinierungs- und Fachstelle gerne zur Verfügung.