…das Merkblatt „Reisekosten“ wurde aktualisiert!

Die Änderungen betreffen die folgenden Teile des Merkblattes:

Allgemeines

  • Neben der schriftlichen/telefonischen Umsetzung von Tätigkeiten ist insbesondere die Umsetzung mithilfe digitaler Kommunikationsmittel der Dienstreise grundsätzlich vorzuziehen. Kommen Alternativen nicht in Betracht, ist die Zahl der Teilnehmenden und die Dauer der Dienstreise auf das notwendige Maß zu beschränken.
  • Reisekosten, die durch umweltverträgliches und nachhaltiges Reisen entstehen, sind nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz erstattungsfähig. Hierzu zählen beispielsweise die Nutzung der Bahn und die Übernachtung in umweltfreundlichen Hotels.

Öffentlicher Personennah- und Fernverkehr

  • Die Ausgaben für Bahnreisen werden auch dann erstattet, wenn sie höher sind als die Ausgaben für ein anderes Reisemittel. Höhere Kosten können nicht nur bei den Fahrtkosten, sondern auch durch zusätzliche Übernachtungskosten oder zusätzliches Tagegeld entstehen.

Mietwagen

  • Vorzugsweise soll ein Elektrofahrzeug angemietet werden.

Kleine Wegstreckenentschädigung

  • Als Kraftfahrzeug gelten auch Elektrofahrräder und Elektroscooter, die der Versicherungspflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen

Das komplette Merkblatt kann im Dowonloadbereich eingesehen werden. Für Fragen und Hilfestellungen steht die Koordinierungs- und Fachstelle gerne zur Verfügung.

Abrechnungsformulare

Die beiden Abrechnungsformulare 2021 stehen ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung.


Die „Zielgruppenerreichung/ Statistik“ ist jetzt vollständig in das Formular integriert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind nun nur noch jeweils 3 Belegexemplare z.B. bei erstellten Drucksachen / Flyern / Plakaten / Werbeartikeln und je 3 Kopien bei Presse- und Medienberichterstattungen mit der Projektabrechnung einzureichen. Die Bilddokumentation entfällt. Bei den Erfolgsmerkmalen kann jetzt die zusätzliche Option „Ziel übertroffen“ angeklickt werden.

Die Koordinierungs- und Fachstelle steht natürlich in gewohnter Art und Weise zur Beratung bzw. Unterstützung bereit.

Checkliste überarbeitet…

Die CHECKLISTE und die Antragsformualre wurden aktualisiert. Im Rahmen der Abrechnungsvereinfachung bitte zukünftig nur noch die Originalquittungen und- rechnungen bei uns einreichen (eine Kopie der gesamten Abrechnung wird nicht mehr benötigt). Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Punkt „Vergabe von Leistungen“. Ein neues Merkblatt befindet sich im Downloadbereich. Des Weiteren sind in den Projekten nur noch Anschaffungskosten bis 410,–€ Netto möglich.

Für die Abrechnung von Projekten ab 1001,– steht ab 2016 ein Abrechnungsformular zur Verfügung.