Die Änderungen betreffen die folgenden Teile des Merkblattes:
Allgemeines
- Neben der schriftlichen/telefonischen Umsetzung von Tätigkeiten ist insbesondere die Umsetzung mithilfe digitaler Kommunikationsmittel der Dienstreise grundsätzlich vorzuziehen. Kommen Alternativen nicht in Betracht, ist die Zahl der Teilnehmenden und die Dauer der Dienstreise auf das notwendige Maß zu beschränken.
- Reisekosten, die durch umweltverträgliches und nachhaltiges Reisen entstehen, sind nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz erstattungsfähig. Hierzu zählen beispielsweise die Nutzung der Bahn und die Übernachtung in umweltfreundlichen Hotels.
Öffentlicher Personennah- und Fernverkehr
- Die Ausgaben für Bahnreisen werden auch dann erstattet, wenn sie höher sind als die Ausgaben für ein anderes Reisemittel. Höhere Kosten können nicht nur bei den Fahrtkosten, sondern auch durch zusätzliche Übernachtungskosten oder zusätzliches Tagegeld entstehen.
Mietwagen
- Vorzugsweise soll ein Elektrofahrzeug angemietet werden.
Kleine Wegstreckenentschädigung
- Als Kraftfahrzeug gelten auch Elektrofahrräder und Elektroscooter, die der Versicherungspflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen
Das komplette Merkblatt kann im Dowonloadbereich eingesehen werden. Für Fragen und Hilfestellungen steht die Koordinierungs- und Fachstelle gerne zur Verfügung.