Die CHECKLISTE und die Antragsformualre wurden aktualisiert. Im Rahmen der Abrechnungsvereinfachung bitte zukünftig nur noch die Originalquittungen und- rechnungen bei uns einreichen (eine Kopie der gesamten Abrechnung wird nicht mehr benötigt). Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Punkt „Vergabe von Leistungen“. Ein neues Merkblatt befindet sich im Downloadbereich. Des Weiteren sind in den Projekten nur noch Anschaffungskosten bis 410,–€ Netto möglich.
Für die Abrechnung von Projekten ab 1001,– steht ab 2016 ein Abrechnungsformular zur Verfügung.