Der Begleitausschuss hat auf seiner letzten Sitzung im November den Aktions-/ Initiativfonds zur Projektförderung 2016 beschlossen. Somit können alle Träger ab sofort Projektanträge in der Koordinierungs- und Fachstelle einreichen. Die Fördermodalitäten haben weiterhin Bestand.
Förderanträge für 2016
Anträge für Projekte, welche Anfang 2016 starten sollen, können ab sofort in der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht werden!
Der Begleitausschuss kann somit auf seiner letzten Sitzung am 26. November schon über diese Vorhaben entscheiden.
Antragsformulare überarbeitet
Alle Antragsdokumente wurden im September aktualisiert und sind im Downloadbereich abrufbar. Zusätzlich steht jetzt ein Formular zur Abrechnung von Kleinprojekten (bis 1000,00€) zur Verfügung. Diesen Vordruck bitte ab sofort nutzen. Somit entfällt der formlose Sachbericht.
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Die Software kann unter folgendem Link geladen werden: Adobe
Vier neue „Demokratie leben!“-Projekte gefördert!
Aus den Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erhielten Vereine aus Diera-Zehren, Weinböhla und Moritzburg einen positiven Förderbescheid. Die Koordinierungs- und Fachstelle des Programms bewilligte dabei folgende Vorhaben im Rahmen der Kleinprojekte unter 1000 €: Der Sportverein Diera e.V., für das Partizipationsprojekt „Freundschaft- Andersartigkeit als Bereicherung der kindlichen Entwicklung“ mit Kindern des Hortes der Grundschule in Zadel; Der Verein Courage-Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e.V. für das Projekt „Kinder haben Rechte-Demokratie leicht erklärt“ in der Friedewalder Grundschule; Die JuCo Soziale Arbeit gGmbH für das Kinderfest in Coswig mit dem Motto „In Mitte ist die halbe Welt zu Hause“ und das Projekt „Lärmstufe Politik“ der Bürgerinitiative Bahnemission-Elbtal e.V..
Wir bedanken uns bei den Vereinen für Ihr Engagement und hoffen auf weitere gute Zusammenarbeit bei der Umsetzung von ideenreichen Projekten im Sinne des Förderprogramms „Demokratie leben!“. Der Aktionsfonds beinhaltet insgesamt ca. 20.000 € für das Jahr 2015 und stellt weiterhin Mittel für innovative Projektideen rund um Demokratie in den Förderregionen Coswig, Diera-Zehren, Niederau, Moritzburg, Radeburg, Radebeul und Weinböhla bereit.
Antragsformulare und Hinweise online…
Ab sofort sind auf unserer Homepage im Downloadbereich die Antragsformulare sowie die Förderhinweise zu finden!
Sollten noch Fehler festgestellt werden, meldet diese bitte an uns. Ein besonderer Dank gilt den Kollegen der Netzwerkstelle Riesa, die uns bei der Erstellung unterstützt haben. Vielen Dank dafür.
Förderanträge können ab sofort eingereicht werden…
Die Stadt Coswig und die Kommunen Diera-Zehren, Moritzburg, Niederau, Radebeul, Radeburg, Weinböhla haben die Förderzusage des Bundesprogramms erhalten.
Aufbauend auf bewährten Elementen soll die erfolgreiche Arbeit der Lokalen Aktionspläne der früheren Bundesprogramme nunmehr in Form von lokalen bzw. regionalen „Partnerschaften für Demokratie“ konzeptionell fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Die „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteure für Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung weiter entwickelt.
Für die Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hat der Begleitausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 04. März 2015 Kriterien festgelegt, die für künftige Projekte relevant sind. Diese sind:
- Die maximale Fördersumme für Projekte beträgt in der Regel 3.000 €;
- Bei beantragter Förderung über 3.000 € ist vorab eine Projektskizze (max. 2 DIN A4 Seiten incl. eines Finanz-und Kostenplans) einzureichen. Außerdem ist diesbezüglich ein Gespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle zu führen;
- Projekte müssen von mindestens zwei Partnern durchgeführt, werden, um den Aspekt der Vernetzung Rechnung zu tragen. Kommunale Einrichtungen können Kooperationspartner sein;
- Die Projekte müssen ein zusätzliches Angebot sein;
- Grundsätzlich wird ein Projekt nur einmal gefördert, über Ausnahmen entscheidet der Begleitausschuss;
- Nachhaltigkeit (Wirkt das Projekt in der Zukunft? Ist eine dauerhafte Nutzung des Produktes möglich?);
- Die Projekte orientieren sich an der Leitlinie der „Partnerschaften für Demokratie“ und des Programms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“;
- Eine Förderung kann bis zu 90 Prozent erfolgen.
Projekte kleineren Ausmaßes werden mit bis zu 1000,00 € aus dem Projektefonds unterstützt und zeitnah durch die Koordinierungs- und Fachstelle bearbeitet.
Alle notwendigen Antragsformulare und Förderhinweise sind im Downloadbereich abrufbar. Die Koordinierungs- und Fachstelle steht den Trägern und Vereinen und bei der Konkretisierung von Projektideen beratend zur Seite.
Die nächste Sitzung des Begleitausschusses findet am 16. April statt.
Der Beratungsguide ist online…
Im Nachgang zu unseren beiden Projektmessen (Gymnasium Coswig/ Landesbühnen Sachsen) hat der Kreisjugendring Meißen e.V. eine Dokumentation erstellt. Als Projektergebnis ist ein Beratungsguide in Onlineform entstanden.
Dieser kann selbstverständlich gern verlinkt werden.
Vielen Dank an den KJR Meißen.