Förderanträge können ab sofort eingereicht werden…

Die Stadt Coswig und die Kommunen Diera-Zehren, Moritzburg, Niederau, Radebeul, Radeburg, Weinböhla haben die Förderzusage des Bundesprogramms erhalten.

Aufbauend auf bewährten Elementen soll die erfolgreiche Arbeit der Lokalen Aktionspläne der früheren Bundesprogramme nunmehr in Form von lokalen bzw. regionalen „Partnerschaften für Demokratie“ konzeptionell fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Die „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteure für Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung weiter entwickelt.

Für die Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hat der Begleitausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 04. März 2015 Kriterien festgelegt, die für künftige Projekte relevant sind. Diese sind:

  • Die maximale Fördersumme für Projekte beträgt in der Regel 3.000 €;
  • Bei beantragter Förderung über 3.000 € ist vorab eine Projektskizze (max. 2 DIN A4 Seiten incl. eines Finanz-und Kostenplans) einzureichen. Außerdem ist diesbezüglich ein Gespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle zu führen;
  • Projekte müssen von mindestens zwei Partnern durchgeführt, werden, um den Aspekt der Vernetzung Rechnung zu tragen. Kommunale Einrichtungen können Kooperationspartner sein;
  • Die Projekte müssen ein zusätzliches Angebot sein;
  • Grundsätzlich wird ein Projekt nur einmal gefördert, über Ausnahmen entscheidet der Begleitausschuss;
  • Nachhaltigkeit (Wirkt das Projekt in der Zukunft? Ist eine dauerhafte Nutzung des Produktes möglich?);
  • Die Projekte orientieren sich an der Leitlinie der „Partnerschaften für Demokratie“ und des Programms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“;
  • Eine Förderung kann bis zu 90 Prozent erfolgen.

Projekte kleineren Ausmaßes werden mit bis zu 1000,00 € aus dem Projektefonds unterstützt und zeitnah durch die Koordinierungs- und Fachstelle bearbeitet.

Alle notwendigen Antragsformulare und Förderhinweise sind im Downloadbereich abrufbar. Die Koordinierungs- und Fachstelle steht den Trägern und Vereinen und bei der Konkretisierung von Projektideen beratend zur Seite.

Die nächste Sitzung des Begleitausschusses findet am 16. April statt.