Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ startet weiter durch…

Was ist eine lokale „Partnerschaft für Demokratie“?

Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse) unterstützt, „Partnerschaften für Demokratie“ als strukturell angelegte lokale bzw. regionale Bündnisse aufzubauen.

In diesen „Partnerschaften für Demokratie“ kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.

Menschenfeindliche Äußerungen und Handlungen gefährden die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher fördert das Bundesfamilienministerium mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bereits seit 2015 Projekte, die sich für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit einsetzen. Im Januar 2020 beginnt die zweite Förderperiode (2020 – 2024) des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

„Demokratie leben!“ ist als lernendes, das heißt auf Veränderung angelegtes, Programm konzipiert. Für die jetzt startende, zweite Förderperiode wurden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen. Das Programm bleibt damit eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung und verfolgt weiterhin die dort festgelegten Ziele.

Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen“ sind die Kernziele von „Demokratie leben!“. Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend für die neue Förderperiode.

Gemeinsam für eine starke Demokratie

Aktuell werden in ganz Deutschland insgesamt 300 Städte, Gemeinden und Landkreise darin unterstützt, Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln. Dies geschieht im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie. Darüber hinaus unterstützen in jedem Bundesland Landes-Demokratiezentren die Weiterentwicklung von Konzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt und sorgen für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten. Ebenso wird in Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken die fachliche Expertise im jeweiligen Themenfeld  weiterentwickelt. Hinzu kommt die Förderung von über 100 Modellprojekten in unterschiedlichen Themenbereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Struktur des Bundeprogramms

Wie arbeitet eine lokale „Partnerschaft für Demokratie“?

Den geförderten Kommunen stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen finanziert werden können. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Demokratiefest, eine Plakataktion oder aber auch um Lehr- und Informationsmaterialien handeln.

Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen entscheidet ein Begleitausschuss, der neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird. Der Begleitausschuss fungiert als strategisch handelndes, zentrales Gremium bei der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“.

Zur fachlich-inhaltlichen Koordinierung der Einzelmaßnahmen richten die geförderten Kommunen eine Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) ein, die in der Regel bei einem freien Träger angesiedelt ist. Sie ist für die Steuerung der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ zuständig, fungiert als Ansprechpartner und trägt zur Bekanntmachung der vor Ort geleisteten Maßnahmen bei.

Für Maßnahmen zur Partizipation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit werden den geförderten Kommunen gesondert Mittel zur Verfügung gestellt. Durch geeignete Maßnahmen soll hiermit die Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und für eine Mitwirkung geworben werden. Im Rahmen der angestrebten Vernetzung sollen zudem zivilgesellschaftliche Akteure im Themenfeld aus der Region an der Entwicklung und Fortschreibung der „Partnerschaft für Demokratie“ aktiv beteiligt werden. Hierzu findet unter anderem lokale Demokratiekonferenzen statt, zu der alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure, entsprechende Einrichtungen und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung eingeladen werden, um partizipativ den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie zu reflektieren und zu bestimmen.

Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an den „Partnerschaften für Demokratie“ werden darüber hinaus Jugendforen eingerichtet, die von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet werden. Zur Umsetzung eigener Maßnahmen werden den Jugendforen gesondert Fördermittel bereitgestellt.

Quelle: u.a. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend



Das Leitziel unserer Partnerschaft für lautet:

Wir wollen eine aktive Zivilgesellschaft vor Ort. Dafür unterstützen wir Initiativen, die das gesellschaftliche Leben in den Städten und Dörfern nach ihren Bedürfnissen gemeinsam gestalten. Die Menschen sollen sich gegenseitig respektieren und füreinander einsetzen. Wir fördern wertschätzende Einstellungen, Vielfalt und demokratisches Handeln.


MZ 1    Die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) hat mit dem Begleitausschuss (BgA) Vereine in den 8 Kommunen motiviert und unterstützt, zum Fördergegenstand Projekte umzusetzen.

HZ 1.1 15 Träger haben jährlich über den Aktions- und Initiativfonds Projekte durchgeführt, davon waren je Jahr 3 neue Vereine Antragsteller.

HZ 1.2 Im gesamten Fördergebiet wurde durch die KuF mit Hilfe der lokalen Presse/Amtsblätter quartalsweise über die Ziele & Fördermöglichkeiten informiert.

MZ 2 Für Schulen und Jugendarbeit wurden im Fördergebiet Projekte in den Themenfeldern „Sozialkompetenz, Selbstschutz, Selbstbehauptung, und Gewaltprävention und -intervention umgesetzt.

HZ 2.1 Auf Initiative der KuF hat pro Jahr in mindestens einer Schule aus jeder Kommune ein Präventions- und Interventionsprojekt stattgefunden.

MZ 3 Die Anliegen der Jugendlichen und die Umsetzung des Jugendforums waren in unserem Fördergebiet fester Bestandteil der Partnerschaft für Demokratie.

HZ 3.1 Das Jugendforum hat sich im 1. Quartal des jeweiligen Jahres zu einem Plenarwochenende zusammengefunden und die gemeinsamen Aktivitäten für das Förderjahr festlegt. An dem Vorhaben waren die KuFs und die federführenden Ämter der Städte Coswig und Riesa-Großenhain vor Ort mit beteiligt.

HZ 3.2 Das Jugendforum hat jeweils im 2. Halbjahr des Jahres ein Bildungsprojekt organisiert und durchgeführt.

MZ 4 Die PfD Coswig und kommunale Partner initiierte ein Handlungsplan für die Koordinierung zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements zum Fördergegenstand in den beteiligten Kommunen.

HZ 4.1 Die PfD organisierte jeweils im 3.Quartal des Jahres eine Veranstaltung für die ehrenamtlich Engagierten aus dem Fördergebiet.

MZ 5 Die PfD Coswig und kommunale Partner beteiligte sich an demokratischen Prozessen über das Fördergebiet hinaus.

HZ 5.1 Im Förderzeitraum haben jeweils 2 mal jährlich Planungstreffen der 3 PfDs zu gemeinsamen Vorhaben im Landkreis Meißen stattgefunden.


“TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN” 2011 bis 2014

Zum Jahresbeginn 2011 ist das neue Bundesprogramm “TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartet. Die Bundesregierung setzt damit ihr Engagement für Demokratie, Toleranz und Vielfalt fort. Im Rahmen des neuen Bundesprogramms hat der Lokale Aktionsplan Coswig/ Moritzburg/ Radeburg eine weitere Förderung für die Sicherung der Nachhaltigkeit der integrierten, lokalen Strategie für den bestehenden Lokalen Aktionsplan erhalten.

Folgende Leitziele wurden für formuliert:

● Wir leben in einer Gemeinschaft, in der Anteilnahme und Zivilcourage selbstverständlich sind und zentrale Fragen unter Beteiligung der Betroffenen diskutiert werden. Der politischen Bildung und der demokratischen Beteiligung Heranwachsender wird besondere Beachtung geschenkt.

● Geschichte ist kein abstraktes Zahlenwerk, sondern auf der individuellen Ebene begriffen und reflektiert.

● Die aktuellen Erscheinungsformen und Strategien von Rechtsextremisten sind im Gemeinwesen bekannt.

Die komplette Zielhierarchie findet sich im Downloadbereich. Für weitere Informationen zum Programm und Fragen zur Antragstellung steht die lokale Koordinierungsstelle als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen zum Programm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ finden Sie auch auf der Homepage zum Bundesprogramm unter http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de.


„VIELFALT TUT GUT“ 2007 bis 2010

Im Rahmen des Bundesprogramms „VIELFALT TUT GUT – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ des BFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) haben die Große Kreisstadt Coswig, die Gemeinde Moritzburg und die Stadt Radeburg gemeinsam mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteuren im Jahre 2007 einen Lokalen Aktionsplan entwickelt. Dieser ist ein Instrument zur besseren Steuerung von Demokratieentwicklung, soll im Fördergebiet das zivilgesellschaftliche Engagement fördern und der Vermittlung von Werten wie Toleranz und Demokratie dienen. Der lokale Aktionsplan beinhaltet konkrete Zielstellungen, zu deren Umsetzung gemeinnützige Träger, Vereine und Initiativen aufgerufen sind, sich mit konkreten Einzelprojekten zu bewerben. Darüber hinaus wurde ein Begleitausschuss gebildet, der regelmäßig durch Abstimmung über die eingereichten Projektvorschläge und die Vergabe der Fördermittel entscheidet. Die Arbeit des Begleitausschusses wird von der lokalen Koordinierungsstelle begleitet.

Die Laufzeit des Lokalen Aktionsplans betrug insgesamt 3 Jahre, wobei eine jährliche Fortschreibung erfolgte. Diesbezüglich wird der Lokale Aktionsplan anhand des aktuellen Bedarfs bzw. aktueller Problemlagen sowie hinsichtlich erreichter/nicht erreichter Zielstellungen weiter überprüft und aktualisiert.